Anlässlich einer Veranstaltung zur Verbesserung der Grenzkontrollen für invasive gebietsfremde Arten trafen sich Vertreter des Zolls, der Veterinär- und Pflanzenschutzbehörden sowie der Umweltbehörden am 14. März in Brüssel. Wirksame Grenzkontrollen sind ein Schlüsselelement, um die Einbringung dieser Arten in die Europäische Union zu verhindern. Die Veranstaltung wurde vom belgischen Vorsitz im Rat der Europäischen Union, von der Europäischen Kommission und von der Weltnaturschutzunion (IUCN) gemeinsam organisiert.

Große Bedrohung für die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen

Gebietsfremde Arten sind Tiere, Pflanzen oder andere Organismen, die durch menschliche Aktivitäten außerhalb ihres natürlichen geografischen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden. Einige dieser Arten sind in der Lage, sich in ihrer neuen Umgebung so zu etablieren und auszubreiten. Daher entstehen schwerwiegende Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. In diesem Fall werden sie als „invasive gebietsfremde Arten“ bezeichnet und können auch die Wirtschaft, die Ernährungssicherheit, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen beeinträchtigen.

Die jüngste Bewertung invasiver gebietsfremder Arten durch den Weltbiodiversitätsrat (IPBES) zeigt, dass sie zu den Hauptursachen für den Rückgang und das Aussterben einheimischer Arten in allen Teilen der Welt gehören. Darüber hinaus haben sie weitreichende Auswirkungen auf Ökosystemleistungen wie die Versorgung mit Wasser oder Nahrungsmitteln.

Die Kosten für invasive gebietsfremde Arten, einschließlich Management und Schadensbegrenzung, sind außerordentlich hoch. Für den Zeitraum von 1960 bis 2020 werden sie in Europa auf über 115 Milliarden Euro geschätzt.

Die politische Antwort der EU und die Schlüsselrolle der Grenzkontrollen

Die Europäische Union engagiert sich voll und ganz für den Schutz ihrer biologischen Vielfalt, nämlich durch die Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Seit 2015 bildet die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 den Rechtsrahmen für Maßnahmen gegen prioritäre invasive gebietsfremde Arten, sogenannte „Arten von unionsweiter Bedeutung“, zu denen derzeit 47 Tiere und 41 Pflanzen zählen. Diese Verordnung verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie spezifische Maßnahmen ergreifen, um die vorsätzliche oder nicht vorsätzliche Einbringung in die Europäische Union zu verhindern, wobei die Grenzkontrollbeamten an vorderster Front stehen.

Die Veranstaltung bot den anwesenden Beamten aus den 17 Mitgliedstaaten, die für den Zoll sowie für Pflanzenschutz-, Veterinär- oder Umweltbehörden arbeiten, eine ausgezeichnete Gelegenheit, die erzielten Fortschritte gemeinsam zu bewerten. Dabei konnten sie auch die Herausforderungen und Bedürfnisse in verschiedenen Bereichen der Grenzkontrollen bestimmen.

Bedarf an besserer Zusammenarbeit auf EU-Ebene

Der stetig wachsende Welthandel stellt einen wichtigen Einbringungsweg für invasive gebietsfremde Arten dar und führt zu großen Problemen bei den Grenzkontrollen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden in verschiedenen Diskussionen die wichtigsten Herausforderungen und die grundlegenden Bedürfnisse der Mitgliedstaaten erörtert, die sich aus den Handelsströmen und dem Risiko der Einbringung invasiver gebietsfremder Arten ergeben.

Dazu gehört die Notwendigkeit, innovative Hilfsmittel zur Unterstützung der Inspektionen zu entwickeln, z. B. Hilfsmittel, die eine Risikoanalyse für Einfuhren und die korrekte und schnelle Identifizierung der Arten von unionsweiter Bedeutung ermöglichen. Diese Hilfsmittel sollten zusammen mit der Entwicklung und Verwendung von geeignetem Schulungsmaterial die schnelle Umsetzung wirksamer Maßnahmen erleichtern, um die Einbringung invasiver gebietsfremder Arten zu bekämpfen. Als weiterer wesentlicher Punkt wurde angeführt, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit der für Grenzkontrollen zuständigen öffentlichen Behörden ausgebaut werden müssen, sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen ihnen.

Zeugnisse

„Invasive gebietsfremde Arten sind einer der Hauptfaktoren für den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa und führen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Wir müssen auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um die Ausbreitung dieser invasiven gebietsfremden Arten besser zu verhindern und zu steuern. Diese Veranstaltung zeigt, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich einen echten Mehrwert eröffnet und dass die Zollbehörden maßgeblich zur Verhinderung der Einbringung beitragen können.“

- Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei -

„Gerade weil diese Arten keine Grenzen kennen, müssen alle Mitgliedstaaten gemeinsam darauf reagieren und verhindern, dass sie in das Gebiet der Europäischen Union eingebracht werden. Die Grenzbeamten müssen sich bei ihren Kontrollen auf klare und geeignete Verfahren stützen können. Ferner müssen sie über die wissenschaftlichen Hilfsmittel verfügen, die für eine schnelle Erkennung invasiver gebietsfremder Arten erforderlich sind.“

- Ministerin für Klima, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Green Deal -

„Invasive gebietsfremde Arten sind eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt in ganz Europa, und die kosteneffizienteste Art, den von ihnen verursachten Schaden zu mindern, ist die Verhinderung ihrer Einführung. Diese Veranstaltung hat dazu beigetragen, die Biosicherheitsmaßnahmen und Grenzkontrollen in der gesamten EU zu verstärken. Diese sind unerlässlich, wenn wir den Verlust der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit aufhalten wollen. Die IUCN und ihre Species Survival Commission Invasive Species Specialist Group verpflichten sich, alle Interessengruppen bei der Bewältigung der Bedrohung durch invasive gebietsfremde Arten im Einklang mit der Politik der Europäischen Union in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten und der EU-Biodiversitätsstrategie zu unterstützen“

- Dr. Grethel Aguilar, Generaldirektorin der International Union for Conservation of Nature (IUCN) -

Nächste Schritte

Anhand der Ergebnisse der Veranstaltung wird die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen weiter unterstützen und sich für eine angemessene Umsetzung der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten einsetzen.