Als medizinische Fachkraft (Arzt, Apotheker, Ernährungsberater, Krankenpfleger, Logopäde, Physiotherapeut …) haben Sie Kontakt zu Patienten oder Verbrauchern und können daher unerwünschte Wirkungen bei diesen feststellen. Aus diesem Grund ermutigen wir Sie nachdrücklich, die Ihnen zugetragenen unerwünschten Wirkungen zu melden. Sie werden außerdem gebeten, die Meldung mit möglichst vielen Informationen zu ergänzen und alle nützlichen und relevanten fallbezogenen Unterlagen beizufügen (Bluttests, Foto der unerwünschten Wirkung (z. B. Rötung, Ekzem, Hautausschlag …)), die Sie vom Beschwerdeführer erhalten können. Auch Fälle von Missbrauch, d. h. Fälle, die auf eine falsche Anwendung eines Produkts zurückzuführen sind, müssen gemeldet werden.

Sie haben die Möglichkeit, unerwünschte Wirkungen online oder im herunterladbaren PDF-Format zu melden.

EDurch die Meldung von unerwünschten Wirkungen tragen Sie wesentlich zur Erweiterung des Wissens über für die Nutrivigilanz relevante Produkte bei und damit zur Verbesserung der Gesundheit der Verbraucher. Denken Sie also daran, Ihre Patienten über die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sowie anderen Lebensmitteln zu befragen, und leiten Sie sie gegebenenfalls bei der Auswahl an. Unerwünschte Wirkungen können auch auf die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten zurückzuführen sein: Die Nutrivigilanz arbeitet mit der Pharmakovigilanz zusammen.

Was passiert nach der Eingabe der Meldung

Die Meldungen werden vom FÖD Volksgesundheit entgegengenommen, der eine vorläufige Prüfung der Fälle vornehmen wird. Wenn wichtige Informationen für die Bearbeitung des Falls fehlen, wird der FÖD wahrscheinlich mit der meldenden Person Kontakt aufnehmen.  Ausreichend dokumentierte Meldungen werden von einer sachverständigen Person und der Lebensmittelüberwachungskommission, in der verschiedene Experten, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe vertreten sind, geprüft. Ihr Hauptziel ist es, die Zuordnung zu bewerten, d. h. festzustellen, ob die aufgetretenen unerwünschten Wirkungen tatsächlich mit dem Verzehr des in Verdacht stehenden Produkts in Zusammenhang stehen.

Je nachdem, wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt, welche unerwünschten Wirkungen festgestellt wurden und wie viele Fälle gemeldet wurden, kann der FÖD Volksgesundheit festlegen, ob eine Sicherheitsstudie zu einem bestimmten Inhaltsstoff erforderlich ist und ob Maßnahmen zu einem Produkt oder einem Inhaltsstoff ergriffen werden müssen, um die Sicherheit der auf dem belgischen Markt angebotenen Produkte zu gewährleisten.

Alle in der Meldung von unerwünschten Wirkungen übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt. Aus Gründen der Vertraulichkeit der Daten ist es nicht möglich, den Fall bei der meldenden Person nachzuverfolgen.

Einige Informationen, die an die Patienten weitergegeben werden sollten:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten.
     
  • Erinnern Sie daran, dass vor der Einnahme dieser Lebensmittel am besten der Rat eines Arztes oder einer Ärztin eingeholt werden sollte.
     
  • Misstrauen gegenüber Wundermitteln und Werbung, die uns weismachen wollen, dass ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein anderes Lebensmittelprodukt eine Krankheit heilen oder einer Krankheit vorbeugen kann.
     
  • Beachten Sie die Menge, die Anwendungsbedingungen, die Empfehlungen und die Warnhinweise auf dem Etikett oder Beipackzettel.
     
  • Raten Sie den Patienten davon ab, die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels mit Medikamenten oder anderen Nahrungsergänzungsmitteln zu kombinieren.
     
  • Raten Sie von einer längeren und wiederholten Einnahme ab.
     
  • Erinnern Sie daran, dass es besser ist, Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel in Ladengeschäften zu kaufen als solche, die aus dem Ausland über das Internet kommen.