Quecksilber wird weit verbreitet in industriellen Produkten und Verfahren eingesetzt. Es bleibt in der Umwelt beständig vorhanden, bioakkumuliert sich in der Nahrungskette und kann weite Entfernungen zurücklegen. Zur maximalen und wirksamen Begrenzung der negativen Auswirkungen ist ein internationales und weltweites Verbot erforderlich. Daher hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ein internationales Übereinkommen erstellt, um Quecksilber-Emissionen im Rahmen der Möglichkeiten abzuschaffen.

2009 hat das UNEP Verhandlungen eingeleitet, die zu einer internationalen Übereinkunft führen sollen, um die Kontrollen und die Verringerung der Quecksilber-Emissionen zu regeln, damit der Schutz von Gesundheit und Umwelt gewährleistet wird.

Die Übereinkunft muss das Vorkommen von Quecksilber im natürlichen Zustand auf unserem Planeten berücksichtigen. Die Verringerungsmaßnahmen zielen demnach auf die Emissionen, die sich aus menschlichen Tätigkeiten ergeben .

Das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber - nach dem Namen des japanischen Ortes, der in den Jahren 1950-1960 Opfer einer Quecksilbervergiftung geworden war -wurde im Januar 2013 vom Internationalen Verhandlungskomitee angenommen. Es wird 2018 in Kraft treten.

Ziel ist eine Verringerung der Emissionen in der Luft und in geringerem Umfang im Wasser und im Boden. Die Bestimmungen werden unterschiedlichste Bereiche betreffen, wie Handel, Verwendung der Stoffe in industriellen Produkten und Verfahren, Versorgung und Deponierung.

Für industrielle Produkte und Verfahren ist im Übereinkommen ein dynamischer Ablauf vorgesehen: die Deadlines für neue Beschränkungen können festgelegt werden, ohne dass neue Ratifizierungen jeder Textänderung des Übereinkommens notwendig werden.
Hinsichtlich der Deponierung wird auf den Vertrag von Basel Bezug genommen, um die Kohärenz zwischen den internationalen gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Ferner müssen die technischen Modalitäten in diesem Bereich noch festgelegt werden. Weitere Angaben zu diesem Thema sind bei den zuständigen belgischen Behörden erhältlich.

Bei der Regelung des Handels geht es um Verpflichtungen, die den Import-Export von metallischem Quecksilber durch Groß- und Einzelhändler bestimmen. Diese Bestimmungen sind denen ähnlich, die als "Prior Informed Consent" des Rotterdamer Übereinkommens bezeichnet werden.

Die Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen betreffen direkt eine bestimmte Zahl von Industriebranchen (insbesondere: "Coal-fired power plants, Coal-fired industrial boilers, Smelting and roasting processes used in the production of non-ferrous metals, Waste incineration facilities, Cement clinker production facilities"). Die praktischen Modalitäten der vorgenannten Aspekte (industrielle Produkte und Verfahren, Deponierung und Handel) haben ebenfalls eine Auswirkung auf die Verringerung der Emissionen.  

Was die Emissionen betrifft, muss angemerkt werden, dass zukünftigen Vertragsländern eine bedeutende Flexibilität für die Festlegung der Modalitäten und der Ziele der Umsetzung geboten werden soll. Dadurch wird eine größere Einbeziehung der vom Übereinkommen betroffenen Länder garantiert.

Im Minamata-Übereinkommen sind spezifische Termine und Ausnahmen vorgesehen, vor allem um unterschiedliche Situationen in verschiedenen Regionen der Welt zu berücksichtigen, jedoch unter Gewährleistung der weiteren Entwicklung der Beschränkungsmaßnahmen im Laufe der Zeit.
Europa hat eine führende Rolle in diesem Prozess gespielt , insbesondere weil die Europäische Union bereits Gesetzesinitiativen in dieser Richtung ergriffen hatte auf Grundlage der 2005 als Rahmen verabschiedeten "europäischen Quecksilberstrategie".

Belgien hat  im Oktober 2013  das Übereinkommen unterzeichnet.