Ein Krankenpfleger ist eine Person, die in der Durchführung von pflegenden Aufgaben ausgebildet ist. Er hat eine zugelassene dreijährige fortgesetzte Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium in der Krankenpflege erfolgreich abgeschlossen. Das Diplom wurde vom FÖD Volksgesundheit beglaubigt.

„Unter Ausübung der Krankenpflege wird die Erfüllung der folgenden Aktivitäten verstanden: das Beobachten, Erkennen und Festlegen des Gesundheitsstatus sowohl auf psychischem und körperlichem als auch auf sozialem Gebiet; die Umschreibung von Pflegeproblemen; der Beitrag zur medizinischen Diagnose durch den Arzt und die Durchführen der verschriebenen Behandlung; die Information und Beratung des Patienten und seiner Familie; das ununterbrochene Beistehen, das Ausführen und Helfen beim Ausführen von Handlungen, wodurch der Krankenpfleger die Erhaltung, die Verbesserung und die Wiederherstellung der Gesundheit von gesunden und kranken Personen und Gruppen bezweckt; das Gewähren von Sterbebegleitung und Begleitung bei der Verarbeitung des Trauerprozesses.“

In den Gesundheitspflegeeinrichtungen arbeitet der Krankenpfleger vor allem in einem multidisziplinären Team. Manche Ausgaben führt er im Auftrag des Arztes aus oder er unterstützt den Arzt.

Der Krankenpfleger, der in der primären Gesundheitsversorgung beschäftigt ist, arbeitet meistens als Selbständiger oder in einer Gruppenpraxis. Er wird vor allem als Hauskrankenpfleger die Pflegedienstleistungen auf Verschreibung des behandelnden Arztes erbringen.

Es existiert eine umfangreiche Liste mit den speziellen Pflegeaufgaben, die der Krankenpfleger nach dem erworbenen Diplom ausführen darf.

Der allgemeine Trend nach Spezialisierung in der Krankenpflege manifestiert sich in einer Liste besonderer Berufsbezeichnungen für den Krankenpfleger, der nach dem Erwerb eines Bachelors in der Krankenpflege eine einjährige Ausbildung (Bachelor nach Bachelor) in einem spezifischen Bereich der Krankenpflege erfolgreich absolviert hat. Besondere Bedingungen in Bezug auf die Ausbildung, die Weiterbildung, die erworbenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind für jede besondere Berufsbezeichnung gesetzlich festgelegt. Bestimmte medizinische delegierte Leistungen dürfen nur von Krankenpflegern, die Inhaber einer besonderen Berufsbezeichnung sind, autonom erbracht werden.

Der FÖD Volksgesundheit registriert die besondere Berufsbezeichnung und weist sie dem Antragsteller zu.

Nähere Informationen und Gesetzgebung über den Beruf finden Sie hier.