ABWESENHEIT VON EINEM TAG

Bei einer Abwesenheit von einem Tag aus medizinischen Gründen müssen Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres keine Bescheinigung vorlegen, wenn es sich um den ersten, zweiten oder dritten Abwesenheitstag handelt.

Ab dem dritten Abwesenheitstag müssen Sie uns eine  ärztliche Medex-Bescheinigung zusenden oder Ihren Arzt bitten, uns ein die digitalisierte Ärztliche Bescheinigung eMediAtt zu übermitteln.


ABWESENHEIT VON MEHREREN TAGEN

Wenn Sie mehr als einen Tag abwesend sind, müssen Sie uns immer eine ärztliche Medex-Bescheinigung zusenden oder Ihren Arzt bitten, uns ein eMediAtt, die digitalisierte Ärztliche Bescheinigung, zu übermitteln.

Lassen Sie die Medex-Bescheinigung von Ihrem Arzt ausfüllen.  

Wenn Sie uns diese Bescheinigung nicht vorlegen, befinden Sie sich entweder im Zustand der Nicht-Aktivität (statutarische Mitarbeiter) oder Ihr Gehalt wird nicht mehr garantiert (vertragliche Mitarbeiter).

Sie müssen Ihre Arbeit wieder aufnehmen, sobald Ihr Gesundheitszustand dies zulässt, auch wenn aus der Bescheinigung des behandelnden Arztes eine längere Periode der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht. 

Wenn Sie sich nach Ablauf der festgelegten Frist für nicht ausreichend genesen halten, um Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, müssen Sie, an dem Tag, an dem Ihre Krankheitsdauer abläuft, eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.


 

PROPHYLAKTISCHER URLAUB

Der prophylaktische Urlaub dient der Vermeidung der Ausbreitung einer Krankheit. Er wird vorgeschrieben, wenn  Ansteckungsgefahr besteht.

Wenn Sie mit einer Person im selben Haushalt leben, die nach Ansicht des behandelnden Arztes an einer Erkrankung mit hoher Ansteckungsgefahr leidet (wie Diphtherie, epidemische Enzephalitis, Typhus, Paratyphus, zerebrospinale Meningitis, Polio, Scharlach und Pocken), muss dieser Arzt sich mit dem Leiter des medizinischen Dienstes in Brüssel oder seinem Stellvertreter in Verbindung setzen. Gemeinsam entscheiden sie über die angezeigten vorbeugenden Maßnahmen, wie chemische Prophylaxe und/oder die Verordnung einer Periode der Arbeitsunfähigkeit, die dem prophylaktischen Urlaub entspricht.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber umgehend informieren.

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Kontaktinformationen

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)

Victor Hortaplatz 40 Postfach 10

1060 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)
 

  • Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
  • Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente (ausgenommen Abwesenheitsbescheinigungen) schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.