Am 13. Juni 1986 wurde in Belgien ein Gesetz über die Entnahme und Transplantation von Organen verabschiedet.

Es basiert auf einer stillschweigenden oder mutmaßlichen Einwilligung, die „Opt-out“ oder „Wer schweigt, stimmt zu“ genannt wird.

Dieses Gesetz ist auf die Organ- oder Gewebeentnahme aus dem Körper einer Person, des sogenannten Spenders, im Hinblick auf die Transplantation dieser Organe oder dieses Gewebes zu therapeutischen Zwecken in den Körper einer anderen Person, des sogenannten Empfängers, anwendbar.

Seitdem hat der Gesetzgeber außerdem ein Gesetz erlassen, das insbesondere die Entnahme von Gewebe und Zellen, sowie die Verwendung menschlicher Körpermaterialien zu wissenschaftlichen Forschungszwecken regelt. Dieses Gesetz aus dem Jahre 2008, das 2009 in Kraft getreten ist, sieht spezielle Regeln bezüglich der Einwilligung zur Gewebe- und Zellentnahme bei lebenden Personen vor, verweist jedoch für die Entnahme bei verstorbenen Personen auf die Einwilligungsbestimmungen des Gesetzes aus dem Jahr 1986.

Die Spender, die in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung fallen, können sowohl lebend als auch verstorben sein.

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