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Warum stellt dieses Gesetz im föderalen belgischen Recht einen Schritt nach vorne dar? Das Gesetz bietet drei ganz wesentliche Vorteile: eine globale Beurteilung der Folgen, eine Integration der umweltbezogenen Erwägungen von der Ausarbeitung des Plans oder Programms an und die Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Eine globale Beurteilung der Folgen

Pläne und Programme bilden eine Gesamtheit an Planungsmaßnahmen, unter die konkrete Projekte fallen. Die eventuellen Auswirkungen auf die Umwelt werden in ihrer Gesamtheit untersucht. Dadurch können verschiedene Alternativen ausgearbeitet werden und erhält man ein möglichst vollständiges Bild dieser Auswirkungen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Auswirkungen projektweise analysiert werden. Die Tatsache, dass die Sorge um die Umwelt unmittelbar in die strategische Phase eines Plans integriert wird, bedeutet, dass dieser Aspekt als zentrales Element gilt, das unlöslich mit dessen Umsetzung verknüpft ist. Die Sorge wird dann nicht mehr als unbedeutender oder zusätzlicher Aspekt eines Planes verstanden.

Die Integration der umweltbezogenen Erwägungen von der Ausarbeitung des Plans oder Programms an

Das bedeutet von der strategischen Ausarbeitung an, die die einzelnen Projekte miteinander verbindet, bevor sie jeweils einer getrennten Analyse unterzogen werden. Indem man sich rechtzeitig in die Realisierung eines Plans oder Programms einschaltet, können die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch wirklich Berücksichtigung finden und kann das Projekt bei Bedarf angepasst werden. Ein möglichst umfassender Schutz der Umwelt steht von den ersten Phasen an im Vordergrund, indem die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung in die Praxis umgesetzt werden. Im Rahmen des Ausbaus eines Schienennetzes beispielsweise könnte man sich vorstellen, dass bei der Prüfung der einzelnen Trassenverläufe die Lärmbelästigung und die Auswirkungen auf Fauna und Flora berücksichtigt werden können. Diese Parameter wirken sich dann auf die Entscheidung für bestimmte Strecken aus, bevor sogar über die erste Renovierung eines Bahnhofs oder den Bau erster Trassen nachgedacht werden kann.

Einbeziehung der Öffentlichkeit

Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, die Umweltverträglichkeitsprüfung einzusehen und ihre Meinung darüber kundzutun.