Wenn Sie an einer kommerziellen Aktivität mit CITES-Produkten oder Beispielen in der EU oder dem Rest der Welt interessiert sind, senden Sie bitte eine E-Mail an das CITES-Büro in Belgien.
Tatsächlich erfordern viele Aktivitäten, dass Sie vorher CITES-Genehmigungen oder -Bescheinigungen einholen.
Diese Dokumente können über die CITES-Datenbank in Belgien beantragt werden. Hierbei geht es insbesondere um-
- Einfuhrgenehmigungen
- Ausfuhrgenehmigungen
- Wiederausfuhrgenehmigungen
- Europäische Bescheinigungen
- Eigentumsbescheinigungen
- Bescheinigungen für Wanderausstellungen
- Musterkollektionsbescheinigungen
- Bescheinigung für Musikinstrumente- Zuchterklärungen (kostenlos)
- Labels für wissenschaftliche Einrichtungen (kostenlos)
- Einfuhrmeldungen (kostenlos)
- Lagerbestände (kostenlos)
- freiwillige Erklärungen (kostenlos)
Für jeden dieser Anträge sind Gebühren zu entrichten (Ausnahmen vorbehalten). Die Gebühren sind je nach Art des beantragten CITES-Dokuments unterschiedlich.
CITES-Dokument |
Neuer Tarif (ab 1. Oktober 2021) |
Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissenusw. |
60€ für die erste Sorte und 30€ für jede weitere Sorte |
Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhrvon lebenden Pflanzen, pflanzlichenErzeugnissenusw. |
60€ für die erste Gattung und 30€ |
EU-Bescheinigung |
25€ |
BescheinigungfürWanderausstellungen |
80€ |
Eigentumsbescheinigung |
80€ |
Musterkollektionsbescheinigung |
80€ |
Bescheinigung für Musikinstrumente |
80€ |
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungen kostenpflichtig sind. Daher wird Ihre über das Online-System eingereichte Bewerbung erst bearbeitet, wenn Sie bezahlt haben. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie ihn selbst annullieren, müssen Sie Ihren Antrag bezahlen.