Harmonisierter Rahmen für die Tiergesundheit

Die Europäische Union ergreift schon seit langer Zeit Maßnahmen, um die Verbreitung der Tierkrankheiten zu verhindern. Es geht dabei sowohl um allgemeine, als auch um spezifische Bestimmungen im Rahmen bestimmter Krankheiten. So gibt es z.B. Vorsorgemaßnahmen gegen die Einführung vom Kleinen Bienenstockkäfer (Kleiner Beutenkäfer, Aethina tumida), der momentan noch nicht in Europa vorkommt, hier aber großen Schaden in der Bienenzucht anrichten könnte.

2007 hat die EU eine neue Strategie zur Tiergesundheit eingeführt, unter dem Prinzip „Vorbeugen ist besser als Heilen“. Die Ausbreitung der Union, der zunehmende internationale Handel, auch aus neuen Handelsgebieten, und das Auftauchen neuer Krankheiten waren die Gründe für die Überarbeitung.

Die EU verfügt heute über einen völlig harmonisierten rechtlichen Rahmen für den Handel von lebenden Tieren und tierischen Produkten, der die Tiergesundheit schützt und einen sicheren Handel möglich machen muss.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Bienensterben

Da das Bienensterben in allen Europäischen Mitgliedstaaten alarmierend hoch ist, wurde ihrer Gesundheit und dem Fortbestand in den letzten Jahren eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Neben Diskussionen und Resolutionen hat die EU am 1. April 2011 ein Europäisches Referenzlabor (EURL) für die Bienengesundheit benannt. Die Wahl fiel auf das französische ANSES-Labor(Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail).

Das Referenzlabor verwaltet ein Netzwerk aus nationalen Referenzlaboren und organisiert ein Pilotüberwachungsprogramm, an welches die Mitgliedstaaten freiwillig teilnehmen können. In Belgien wird dies durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK - Tiergesundheit) ausgeführt.

Der Zweck dieser Pilotstudie ist es, vertrauenswürdige und vergleichbare Angaben von allen Mitgliedstaaten zu sammeln und den Zustand der Bienengesundheit besser zu bewerten. Auf Grundlage dieser Resultate kann die EU entscheiden, eine strukturierte und permanente Überwachung auszuführen oder nicht.

Wichtige Gesetzestexte zur Bienengesundheit

Die wichtigsten Gesetzestexte zur Tiergesundheit und die veterinärrechtlichen Vorschriften sind aufgenommen in:

• Richtlinie 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 bezüglich der Meldung von Tierkrankheiten in der Gemeinschaft, abgeändert durch dieVerordnung 2004/216/EG der Kommission vom 1. März 2004.
• Richtlinie 92/65 des Rates vom 13. Juli 1992 hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handelsverkehr und die Einfuhr in die Gemeinschaft von Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen, wofür es in Bezug auf die tierseuchenrechtlichen Vorschriften keine anderen spezifischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften als in Anlage A, unter I, der Richtlinie 90/425/EWG bestehen.

• Verordnung (EG) Nr. 1398/2003 der Kommission vom 5. August 2003 zur Abänderung von Anhang A der Richtlinie 92/65/EWG des Rates zwecks Aufnahme des kleinen Bienenstockkäfers (Aethina tumida), der Tropilaelaps-Milbe (Tropilaeps spp.), der Ebola und der Affenpocken.

• Beschluss (2010/270/EU) der Kommission vom 6. Mai 2010 zur Änderung der Teile 1 und 2 des Anhangs E der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Aktualisierung der Veterinärbescheinigungen für Tiere von Betrieben und für Bienen und Hummeln.

• Verordnung 206/2010 zur Aufstellung der Listen der Drittländer und Gebiete, oder Teilen davon, aus denen bestimmte Tiere und frisches Fleisch in die Europäische Union eingeführt werden können, und zu den Vorschriften zu Veterinärbescheinigungen. Abgeändert durch die Verordnung(EU) Nr. 810/2010 der Kommission vom 15. September 2010.

• Entscheidung 2003/881/EG der Kommission vom 11. Dezember 2003 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Bescheinigungsanforderungen für den Import von Bienen und Hummeln (Apis mellifera et Bombus spp.) aus bestimmten Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidung 2000/462/EG der Kommission.

Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 2005 zur Abänderung der Entscheidung 2003/881/EG bezüglich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und den Bescheinigungsanforderungen für den Import von Bienen und Hummeln aus bestimmten Drittländern, in Bezug auf die Vereinigten Staaten von Amerika (2005/60/EG).