Erst seit relativ kurzer Zeit interessiert man sich näher für Nanowerkstoffe und deren Eigenschaften. Ihre Besonderheiten waren in den Vorschriften zu chemischen Produkten bisher nicht berücksichtigt gewesen. Diese Situation entwickelt sich dringlich weiter...

Auf europäischer Ebene

Bis vor kurzem gab es überhaupt keine europäischen Rechtsvorschriften zu Nanowerkstoffen. Seit 2008 berücksichtigt die Kommission, dass die Nanowerkstoffe auf gesetzlicher Ebene verschiedenen Bestimmungen unterworfen sind, die in der Regel alle für chemische Produkte gelten, insbesondere der REACH-Verordnung.

Seitdem ist die europäische Gesetzgebung um spezifische Punkte zu den Nanowerkstoffen ergänzt worden:

Das Projekt "ObservatoryNANO" hat einen Überwachungsbericht zur Gesetzgebung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene der Mitgliedstaaten der Union und sogar auf weltweiter Ebene bis März 2012 erstellt. Bis jetzt unterscheidet die REACH-Verordnung über chemische Stoffe nicht zwischen Nanowerkstoffen und anderen chemischen Stoffen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat - mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission - Guidance-Dokumente veröffentlicht, die den Unternehmen dabei helfen sollen, die Besonderheiten der Nanowerkstoffe bei der Anwendung der REACH-Verordnung zu berücksichtigen, selbst wenn diese (bisher) keine spezifischen Vorschriften beinhaltet.

Auf belgischer Ebene

Sie können mehr Informationen über das National Register und der Königlichen Erlass vom 27. Mai 2014 über das Inverkehrbringen der im Nanopartikelzustand hergestellten Stoffe das Inverkehrbringen von Substanzen finden auf „das Register"

Hier eine Zusammenfassung der Arbeit unseres FÖD in den europäischen Arbeitsgruppen:

  • Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission:
    • CASG-nano (Arbeitsgruppe der zuständigen REACH-Behörden zu Nanowerkstoffen), CARACAL (Gruppe der für REACH und GHS zuständigen Behörden): Beratung der Politik zur Regelung der Nanowerkstoffe im Rahmen von REACH und GHS. Weitere Informationen: die Tätigkeiten der CASG-nano sind in den Protokollen der CARACAL-Sitzungen aufgeführt.
    • Arbeitsgruppe der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Nanowerkstoffen. Sie konzentriert sich auf Probleme der Umsetzung der REACH-Verordnung. Weitere Informationen finden Sie auf der ECHA-Website.
  • Arbeitsgruppen des Europäischen Rates:
    • WPE: Arbeitsgruppe Umwelt. Vorbereitung der Sitzungen des Umweltministerrates durch eine Gruppe von Funktionären der 27 Mitgliedstaaten. Eine Recherche in öffentlichen Dokumenten des Rates über Nanowerkstoffe und Umwelt ist auf der Seite des Europäischen Rates möglich. Mit dem belgischen Ratsvorsitz im Jahr 2010 hat unsere FÖD eine wichtige Konferenz organisiert, um die Grundlagen für die Rückverfolgbarkeit der Nanowerkstoffe zu schaffen. Diese Überlegungen werden hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit aktuell auf belgischer Ebene weiter entwickelt und auf der Ebene direkter Beziehungen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
    • WPIEI: Arbeitsgruppe "Umwelt international". Sie bereitet Dokumente vor und bündelt die Umweltperspektiven in Hinblick auf die internationalen Verhandlungen, wie z.B. der UNO-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) und SAICM.

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