GVO, denen wir im täglichen Leben begegnen können, sind: 

  • GVO, die für den Anbau (HTML) zu experimentellen oder kommerziellen Zwecken bestimmt sind; 
  • GVO, die zur Einfuhr in die Europäische Union (Saatgut) zur Verarbeitung und/oder zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel (HTML) bestimmt sind; 
  • GVO zur medizinischen Verwendung für experimentelle oder kommerzielle Zwecke.  

Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen und die Verwaltung von Dossiers im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen und der Verwendung von GVO zu kommerziellen Zwecken, einschließlich der Einfuhr, Verarbeitung und Verwendung von GVO und daraus hergestellten Produkten in Lebens- und Futtermitteln sowie der kommerziellen Verwendung von GVO-Saatgut. 

Die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen für Versuchsfelder (Versuchszwecke) mit gentechnisch veränderten Pflanzen oder Bäumen, einschließlich einer Bewertung der Risiken für Gesundheit und Umwelt, teilen sich die föderale Regierung (FÖD Volksgesundheit) und die Regionen.  

Häufig gestellte Fragen zu GVO (.PDF)