Der Anspruch auf Rückerstattung der medizinischen Behandlung ist grundsätzlich territorial gebunden, aber das Recht der Europäischen Union bietet Ihnen die Möglichkeit,
- sich in ein anderes Land der Europäischen Union*, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz zu begeben
und
- unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung Ihrer medizinischen Kosten im Rahmen der Pflichtversicherung* zu erhalten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Rückerstattung der medizinischen Behandlung zu erhalten, die Sie in einem dieser Länder bekommen haben:
1. auf Basis der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2004*
Sie werden in diesem Fall zu denselben Bedingungen behandelt wie ein Einwohner des Landes, in dem Sie sich aufhalten und medizinische Behandlung erhalten. Die Kosten werden auf Basis der Vorschriften und Tarife des Landes, in dem Sie medizinische Behandlung erhalten haben, rückerstattet.
2. auf Basis der europäischen Richtlinie 2011/24/EU*
Sie bezahlen die Kosten zuerst selbst und beantragen im Nachhinein die Rückerstattung bei Ihrer belgischen Krankenkasse*, auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung*.

Diese zwei Möglichkeiten, eine Rückerstattung zu erhalten, unterscheiden sich im Hinblick auf ihre
- gesetzliche Grundlage;
- Bedingungen in Bezug auf Ihren Anspruch auf grenzüberschreitende Behandlung;
- die Art der Bezahlung des Gesundheitsdienstleisters*;
- die Art der Rückerstattung der erhaltenen medizinischen Behandlung;
- die eigenen Beiträge (wie beispielsweise die Selbstbeteiligung) zu den Kosten der medizinischen Behandlung.

Achtung: Es gibt eine Vorrangsregel.

 

* Siehe Glossar