Zweck

Die europäische Richtlinie 2011/24/EU* hat den Zweck:
- Ihre Rechte als Patient im Hinblick auf den Zugang zu medizinischer Behandlung und deren Rückerstattung in einem anderen Land der Europäischen Union* zu verdeutlichen;
- die Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung, die Sie in einem anderen Land der Europäischen Union* erhalten, zu gewährleisten;
- die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern, wie unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel, die in einem anderen Land der Europäischen Union* verschrieben werden.


Wo?

Die europäische Richtlinie 2011/24/EU* ist im Prinzip nur in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union* gültig, aber Belgien hat beschlossen, dass die belgischen Versicherten auch einen Anspruch auf die Grundsätze der Richtlinie für die Rückerstattung von medizinischen Behandlungen erheben können, die sie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhalten.


Gültig für …

Die europäische Richtlinie 2011/24/EU* gilt für:
- ungeplante medizinische Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem anderen Land, und
- geplante medizinische Behandlungen in einem anderen Land.

Die Gesundheitsdienstleister* müssen nicht zwangsläufig im gesetzlichen Gesundheitswesen tätig sein. Die Richtlinie gilt nämlich auch für medizinische Behandlungen, die von individuellen privaten Gesundheitsdienstleistern (Arzt, Zahnarzt usw.) oder in Privatkrankenhäusern erbracht werden.


Nicht gültig für ...

Die europäische Richtlinie 2011/24/EU* gilt nicht für:
- Dienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege, deren Ziel darin besteht, Personen zu unterstützen, die auf Hilfe bei routinemäßigen, alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind;
- die Zuteilung von und den Zugang zu Organen zum Zweck der Organtransplantation;
- öffentliche Impfprogramme.


Rückerstattung

Sie bezahlen die Kosten zuerst selbst und beantragen im Nachhinein die Rückerstattung bei Ihrer belgischen Krankenkasse*, auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Krankenversicherung.

Das bedeutet, dass:
- nur die medizinische Behandlung rückerstattet wird, die auch in Belgien erstattet wird;
- die Rückerstattung niemals höher sein wird als die Erstattung für die medizinische Behandlung in Belgien.

Die Höhe der Rückerstattung kann auch nicht höher sein als die Summe, die Sie für die medizinische Behandlung bezahlt haben.


Weitere Infos?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

 

* Siehe Glossar