Sind Sie in Belgien für Gesundheitsversorgung versichert sind und werden Sie während eines Aufenthaltes in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (z.B. während eines Urlaubs, einer Geschäftsreise oder während des Studiums) krank?
Dann haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der medizinischen Behandlung, die medizinisch notwendig ist, unter Berücksichtigung:
- der Dauer ihres Aufenthaltes, und
- der Art der medizinischen Behandlung.
Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf die medizinische Behandlung, die nicht warten kann, bis Sie wieder zuhause sind (= ‘ungeplante medizinische Behandlung’).
Die Rückerstattung ist anders geregelt, wenn Sie die medizinische Behandlung erhalten im Rahmen:
- der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009: die europäische Krankenversicherungskarte*;
- der europäischen Richtlinie 2011/24/EU*.
ACHTUNG: Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen, Sie müssen im Besitz eines belgischen elektronischen Identitätsnachweises sein (z.B. eID*) oder über eine ISI+-Karte* oder eine SIS-Karte* für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Behandlung, die Sie in Belgien erhalten, verfügen. Die Rückerstattung erfolgt durch Ihre belgische Krankenkasse* auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung. |
Weitere Infos?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf.
* Siehe Glossar