Sind Sie in Belgien für Gesundheitsversorgung versichert sind und werden Sie während eines Aufenthaltes in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz (z.B. während eines Urlaubs, einer Geschäftsreise oder während des Studiums) krank?

Dann haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der medizinischen Behandlung, die medizinisch notwendig ist, unter Berücksichtigung:
- der Dauer ihres Aufenthaltes, und
- der Art der medizinischen Behandlung.

Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf die medizinische Behandlung, die nicht warten kann, bis Sie wieder zuhause sind (= ‘ungeplante medizinische Behandlung’).

Die Rückerstattung ist anders geregelt, wenn Sie die medizinische Behandlung erhalten im Rahmen:
- der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009: die europäische Krankenversicherungskarte*;
- der europäischen Richtlinie 2011/24/EU*.
 

ACHTUNG:
Ungeplante medizinische Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Belgien!

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen,
und

dort Anspruch auf medizinische Behandlung auf Rechnung von Belgien haben,
dann
haben Sie Anspruch auf sämtliche medizinische Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Belgien.

Sie müssen im Besitz eines belgischen elektronischen Identitätsnachweises sein (z.B. eID*) oder über eine ISI+-Karte* oder eine SIS-Karte* für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Behandlung, die Sie in Belgien erhalten, verfügen. Die Rückerstattung erfolgt durch Ihre belgische Krankenkasse* auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung.

 

Weitere Infos?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf.

* Siehe Glossar