Bei einer invasiven gebietsfremden Art handelt es sich um einen lebenden Organismus (Tier oder Pflanze), der vom Menschen willentlich oder unabsichtlich außerhalb seines natürlichen Lebensraums angesiedelt wurde. „Invasiv“ bezeichnet den Umstand, dass seine Ausbreitung in der neuen Umwelt äußerst nachteilige Folgen für die biologische Vielfalt oder deren Funktionen für die Ökosysteme hat.
- EU-Liste verbotener Arten
- Die Umsetzung in Belgien
- Ausnahmegenehmigungen für den Import
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Eine wachsende Bedrohung
Immer schon wurden gebietsfremde Arten nach Europa eingeführt. Nicht alle sind jedoch invasiv und ihre Einführung stellt keine Bedrohung für die biologische Vielfalt in Europa dar.
Aufgrund der starken Zunahme der Handelsbeziehungen sowie der hohen Nachfrage nach exotischen Tieren und Pflanzen, nimmt die Bedrohung für die Umwelt immer weiter zu. Gelegentlich verursachen diese Arten gesundheitliche Probleme bei Menschen oder Tieren.
Ein globales Problem
Das Problem der invasiven Arten besteht weltweit. Es gilt nach dem Verschwinden der natürlichen Lebensräume (beispielsweise durch die Umwandlung dieser Lebensräume in Agrar-, Industrie- oder Wohnflächen) als zweitwichtigste Ursache für die Abnahme der biologischen Vielfalt weltweit.
Wirtschaftliche Schäden
Gebietsfremde invasive Arten verursachen mitunter auch sehr hohe wirtschaftliche Schäden, die für die EU bei schätzungsweise 12,5 Milliarden Euro liegen. Die direkten wirtschaftlichen Verluste betreffen bestimmte Branchen, wie Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei oder auch Forstwirtschaft, und sind zum Beispiel die Folge der Einschleppung von Krankheiten.
Ihre Kontrolle und Beseitigung kann ebenfalls hohe Kosten verursachen, die aus den Budgets der Behörden gemeinsam von der Gesellschaft getragen werden müssen.