Die Zusammenarbeit, die Vereinbarungen und die Verfahren, die bei den Vereinten Nationen stattfinden, bestimmen unsere aktuelle und zukünftige nachhaltige Umgehensweise mit den Weltmeeren. Diese Zusammenarbeit ist sehr wichtig, da mehr als 70 % der Erde von Meeren und Ozeanen bedeckt sind, über die die Länder keine Rechtshoheit ausüben. Dieses Gebiet wird als „hohe See“ (Gebiete außerhalb der nationalen Jurisdiktion) bezeichnet.

Daher war eine Schlüsselvereinbarung über alle Tätigkeiten, die auf dem Meer ausgeübt werden, nötig. Verhandlungen zu diesem Zweck werden bei den Vereinten Nationen seit den 50er Jahren geführt. Diese Verhandlungen führten 1982 zum Seerechtsübereinkommen oder SRÜ, das die Rechte und Pflichten der Staaten und privaten Akteure auf unseren Meeren und Ozeanen festlegt und das für die aktuellen Seevorschriften bestimmend ist.

Bei der Konferenz der Vereinten Nationen von 1992 (Rio de Janeiro) verabschiedeten die Vereinten Nation unter anderem die Biodiversitätskonvention (CBDConvention on Biological Diversity).

Zehn Jahre später folgte in 2002 in Johannesburg der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, um die Milleniumsziele zu entwickeln. Die Erklärung von Johannesburg stellt eine politische Verpflichtung mit konkreten Schritten dar, unter anderem:

• Schutz der Biodiversität des Meeres;
• nachhaltige Fischerei;
• Schaffung geschützter Seegebiete;
• Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung (zum Beispiel 10 % der geschützten Seegebiete bis 2012).

Im Jahr 2012 organisierten die Vereinten Nationen eine weitere Konferenz über die nachhaltige Entwicklung, die auch als Erdgipfel 2012 oder Rio+20 bezeichnet wird. Die beiden wichtigsten Themen waren Green Economy und die institutionellen Rahmenbedingungen nachhaltiger Entwicklung.

Eine bestimmte Zahl von Konventionen oder Vereinbarungen, die im Rahmen der Verfahren der Vereinten Nationen stattfinden, verfolgen wichtige spezifische Ziele zum Schutz der Meeresumwelt:

• Das „Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten“ (Bonn-Übereinkommen);
• Die Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See (Ascobans) und zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA);
• Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL);
• Die Konvention und das Protokoll von London regeln das Kippen von Abfällen ins Meer.

Schließlich gibt es eine Reihe von Einrichtungen oder Satellitenorganisationen, die für den Schutz der Meeresumwelt internationale Bedeutung haben (wie die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO).