Asbest existiert in Belgien nicht in der natürlichen Umwelt. Es ist ein sehr giftiger natürlicher Faserstoff. Deshalb ist es auf unserem Landesgebiet seit Ende 2001 gemäß dem Königlichen Erlass vom 23. Oktober 2001 zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen und der REACH-Verordnung (Anhang XVII – Ziffer 6) vollständig verboten. Lediglich die Verwendung zu Zwecken der Forschung, Entwicklung und Analyse sind von diesem Verbot ausgenommen.

Asbest wurde in den letzten Jahrzehnten jedoch viel verwendet – auch im Bausektor als Asbestzement – und ist in unserem Lebensumfeld in vielfältiger Weise vorhanden. Asbesthaltige Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2002 installiert und/oder verwendet wurden, sind weiterhin zulässig, bis sie beseitigt oder ausgetauscht werden.

Asbest kann eine Gefahr für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und Arbeitnehmer/-innen darstellen.

Asbest ist gesundheitsgefährdend

Alle Formen von Asbest sind als für den Menschen krebserregend eingestuft nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, geläufig als CLP-Verordnung (von Englisch: Classification, Labelling, Packaging). 
Asbestfasern bestehen aus sehr feinen und sehr zerbrechlichen Fasern. Werden sie eingeatmet, können sie sich in den Lungen ablagern und Krankheiten hervorrufen. Diese können erst 30 oder 40 Jahre nach der Exposition gegenüber Asbeststaub auftreten.

Asbest wurde in zahlreichen Branchen des Bauwesens eingesetzt.

Asbest findet sich in bestimmten Baumaterialien und -produkten sowie in einigen Verbrauchsgütern. Ein Material, das sich in einem guten Zustand befindet und Asbest enthält, ist an sich nicht gefährlich. Die Gefahr entsteht durch Verteilung der feinen Asbestfasern in der Raumluft und das Einatmen, zum Beispiel durch Abrieb, besonderen Arbeiten an Material und Erzeugnissen (Bohren, Sägen, ...) oder auch beim Ersetzen oder Entfernen. Vorsichtsmaßnahmen sind bei Ihren Arbeiten daher unumgänglich. Gut zu wissen: Asbestsanierung und der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen dürfen nicht irgendwie erfolgen!

Sie möchten mehr über Asbest wissen und wie Sie es erkennen? Ihre Region erteilt Ihnen weitere Auskünfte:

​Lesen Sie auch unsere FAQ's für spezifische Fragen und nützliche Anlaufstellen.