Die Erhaltung der Wale verlangt die Umsetzung von Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, von internationalen Vereinbarungen mit weltweiter und regionaler Reichweite bis zu Maßnahmen der Europäischen Union und der einzelnen Staaten.

Die internationalen Vereinbarungen befassen sich mit Jagd, Handel, Erhaltung im allgemeinen Sinne, Forschungsprogrammen usw.

Die wichtigste Organisation zur Erhaltung der Wale ist die IWC (eingerichtet durch die Internationale Konvention zur Regelung des Walfangs). Historisch zuständig für die Reglementierung des Walfangs spielt die IWC ebenso eine wichtige Rolle für den weltweiten Erhalt der Wale.

Weitere Organisationen und Konventionen, die sowohl umweltbezogen (CITES, ASCOBANS,…) als auch bereichsbezogen (IMO, WHO) sind, fügen sich in diese Maßnahmen gegen die betreffenden Gefährdungen ein. Da die Mehrzahl der Wale migrierende Tiere sind, muss die internationale Gesetzgebung sowohl das hohe Meer (Seerechtskonvention, CCAMLR) als auch die Meere unter nationaler Gesetzgebung abdecken.

Trotz allem gibt es immer noch zahlreiche Verwerfungen und der internationale Schutz der Wale ist weit davon entfernt, wirksam zu sein. So regelt keine internationale Norm den Fang von Delfinen. Außerdem ist das Moratorium, das die Wale schützt, politischer Natur. Es ist daher provisorisch und kann jederzeit aufgehoben werden. Zudem sehen die Schutzregeln zahlreiche Ausnahmen vor. Den Staaten ist dadurch ein weiter Manövrierraum geboten.

Die Absicht unseres Landes besteht darin, eine Deckung und einen internationalen rechtlichen Schutz zu erreichen, der für alle Walfischartigen (Groß- und Kleinwale) gilt.