editiert am 25.10.22


Sie arbeiten im behördlichen föderalen öffentlichen Dienst als statutarische/r Bedienstete/r?

Der Königliche Erlass vom 21 August 2022 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. November 1998 über die den Personalmitgliedern der Staatsverwaltungen gewährten Urlaubsarten und Abwesenheiten und insbesondere über die Wiedereingliederung im Falle von Krankheit oder Unfall und die Beschäftigung von Personen mit Behinderung ist am ... September 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Dieser Erlass tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Änderungen werden am selben Datum stattfinden.

 

ZIEL

Der Auftrag zielt darauf ab, die Wiedereingliederung krankheitsbedingt abwesender Beamten zu fördern und Personen mit Behinderung  wiedereinzugliedern.
Konkret wurde MEDEX mit einem neuen Wiedereingliederungsauftrag betraut. Die Teilzeitbeschäftigung aus medizinischen Gründen wurden ebenfalls angepasst, um den aktuellen Problematiken zu begegnen.
 

Veränderungen 


1. Auftrag Wiedereingliederung 

Die Aufgabe besteht darin, die Wiedereingliederung von Bediensteten zu fördern, die krankheitsbedingt abwesend sind. Das Ziel unseres medizinischen Teams ist es daher, kranke Bedienstete zu begleiten, um die Arbeitsunfähigkeit zu begründen und gegebenenfalls eine unnötige medizinische Untersuchung zu blockieren.

Unser Team steht auch erkrankten Personen zur Verfügung, um verschiedene Fragen zu beantworten und bestmöglich über die Möglichkeiten einer Neuverwendung zu informieren, die besser mit der Arbeitsfähigkeit übereinstimmt.

Es ist anzumerken, dass dieses Verfahren schon lange für Lohnempfänger (mit Arbeitsverträgen) besteht bei den Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auftrags Wiedereingliederung.


2. Teilzeitbeschäftigung aus medizinischen Gründen

Die Anpassung zielt darauf ab, diese Regelung zu verbessern und mehr Flexibilität in Bezug auf die Bedürfnisse der statutarischen Personalmitglieder zu bieten.
Diese Veränderungen werden gelten für Teilzeitbeschäftigungen, die am 1. Oktober 2022 anfangen:


Alle Regelungen

  • Die Teilzeitbeschäftigung aus medizinischen Gründen ist nicht mehr auf statutarische Personalmitglieder beschränkt, sondern steht nun auch Praktikanten offen.


Kurzfristige Teilzeitbeschäftigung

  • Die Höchstdauer wird von 3 auf 4 Monate mit einem anderen möglichen Wiederaufnahmeprozentsatz 40% gebracht. Derzeit sind folgende Prozentsätze möglich: 40, 50, 60 und 80%.
  • In der Regel soll es für die kurzfristige Teilzeitbeschäftigung eine Progressivität geben. Wird eine Ausnahmeregelung gewährt, muss der Hausarzt die nicht progressive Wiederaufnahme begründen.
  • In Zukunft heisst das Formular « Planung der Teilzeitbeschäftigung » und nicht mehr « Wiedereingliederungsplan ». Auf diese Weise wird eine Verwechslung mit dem Verfahren beim   Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt vermieden.
  • Der Medex-Arzt kann mehrere Monate auf einmal gewähren, falls er dies als notwendig erachtet.
  • Die Teilzeitbeschäftigung muss nicht mehr unmittelbar auf einen ununterbrochenen Zeitraum von 30 Tagen Abwesenheit wegen Krankheit folgen. Eine "Testperiode" für eine Wiederaufnahme von weniger als 10 Tagen ist nun möglich.

Zum Beispiel gilt diese Neuheit, wenn Sie nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von 30 Tagen weniger als 10 Tage die Arbeit wiederaufnehmen und Sie nach Beratung durch Ihren Hausarzt feststellen, dass eine Wiederaufnahme mit Teilzeitbeschäftigung für Ihre Situation besser geeignet ist. In dem Fall kann durchweg ein Antrag bei MEDEX gestellt werden.


Langfristige Teilzeitbeschäftigung

  • Die Höchstdauer der Teilzeitbeschäftigung wird von 12 auf 24 Monate gebracht.
 

Personen mit Behinderung

  • Die statutarische Personalmitglieder mit Behinderung (Definition im Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 6. Oktober 2005) kann eine spezifische Art von Teilzeitbeschäftigung beantragen.
  • Es gibt keine Bedingungen bezüglich der krankheitsbedingten Abwesenheit, wenn der Antragsteller eine Person mit einer anerkannten Behinderung ist.
 

Weitere informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auftrags Wiedereingliederung und Teilzeitbeschäftigung.